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   BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13   

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https://dejure.org/2013,36352
BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13 (https://dejure.org/2013,36352)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - I ZR 3/13 (https://dejure.org/2013,36352)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - I ZR 3/13 (https://dejure.org/2013,36352)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 2 UWG, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG, § 7 Abs 2 Nr 4 UWG, § 7 Abs 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Einwilligung vor einem Werbeanruf

  • online-und-recht.de

    Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 552a S. 1
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Einwilligung vor einem Werbeanruf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonwerbung ohne Einwilligung unzulässig - Unzumutbare Belästigung der Verbraucher begründet Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 423
  • GRUR-RR 2014, 117
  • MMR 2014, 112
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 209/11

    Telefonwerbung für DSL-Produkte

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13
    Der Senat hat die zwischen dem Berufungsgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf streitige Frage des Verbotsumfangs mittlerweile im selben Sinn wie das Berufungsgericht entschieden (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 209/11, GRUR 2013, 1170 Rn. 23 bis 29 = WRP 2013, 1461 - Telefonwerbung für DSL-Produkte).

    Die von der Revision im Anschluss an die Ausführungen von Köhler in GRUR 2012, 1073 ff. und WRP 2012, 1319 ff. weiterhin als grundsätzlich angesehene Frage, ob auch Mitbewerber und Verbände Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UWG verfolgen können, hat der Senat mittlerweile bejaht (BGH, GRUR 2013, 1170 Rn. 10 bis 17 - Telefonwerbung für DSL-Produkte; vgl. dazu auch Köhler, WRP 2013, 1464 f.).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - 6 U 133/11

    Fassung des Unterlassungsantrages bei Telefonwerbung ohne Einwilligung

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13
    Im Hinblick auf die vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem zuletzt genannten Gesichtspunkt vertretene gegenteilige Ansicht hat es die Revision zugelassen (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 74).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2019 - 6 U 6/19

    Anforderungen an die Wirksamkeit in die Einwilligung zur E-Mail-Werbung im

    Anlass für die Annahme einer sekundären Darlegungslast oder anderer Beweiserleichterungen für die Antragsgegnerin besteht nicht (BGH NJW-RR 2014, 423).
  • OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen

    Auch aus diesem Grund lässt sich aus dem Umstand, dass die Richtlinie 2002/58/EG im Anh. I der Richtlinie 2009/22/EG nicht aufgeführt ist, nicht ableiten, dass der Beklagten die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Klage- und Anspruchsbefugnis für den mit der Widerklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG fehlt." (bestätigt in BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf; ebenso Ohly/Sosnitza/Ohly, 7. Aufl. 2016, UWG § 7 Rn. 9, 10; a. A. Köhler, WRP 2017, 1025, 1030 ff., ders., GRUR 2012, 1073, 1080 f.; ders., WRP 2012, 1329, 1332 -1334).

    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin vor dem Hintergrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen DS-GVO abweichend von den bereits dargestellten Grundsätzen des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 1170 Rn. 10 ff. - Telefonwerbung für DSL-Produkte; BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf) zu beurteilen.

  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

    Auch aus diesem Grund lässt sich aus dem Umstand, dass die Richtlinie 2002/58/EG im Anh. I der Richtlinie 2009/22/EG nicht aufgeführt ist, nicht ableiten, dass der Beklagten die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Klage- und Anspruchsbefugnis für den mit der Widerklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch gem. §§ 8 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG fehlt." (bestätigt in BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf; ebenso Ohly/Sosnitza/Ohly, 7. Aufl. 2016, UWG § 7 Rn. 9, 10; a. A. Köhler, WRP 2017, 1025, 1030 ff., ders., GRUR 2012, 1073, 1080 f.; ders., WRP 2012, 1329, 1332 -1334).

    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin vor dem Hintergrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen DS-GVO abweichend von den bereits dargestellten Grundsätzen des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 1170 Rn. 10 ff. - Telefonwerbung für DSL-Produkte; BGH GRUR-RR 2014, 117 Rn. 4 - Werbeanruf) zu beurteilen.

  • OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16

    Vermeintliche Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen eines im Internet angebotenen

    Es besteht auch kein Anlass, ihr in dieser Hinsicht Nachweiserleichterungen in Form einer tatsächlichen Vermutung oder auch in Form einer sekundären Darlegungslast zuzubilligen (vgl. BGH GRUR-RR 2014, 117 - Werbeanruf Tz. 5).
  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
    Dies belegt, dass die Druckminderer auch in ihren hier gegenständlichen Ausführungen prominent beworben worden sind, was einen Hinweis auf positive Gütervorstellungen liefert (BGH GRUR-RR 2014, 117, 120 - Knoppers).
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